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RECHTSSICHER



Die deutsche Gesetzgebung – die umfangreichste Gesetzgebung der Welt zum Thema Arbeitsschutz


Unsere Unterweisungen sind so konzipiert, dass sie den Anforderungen der deutschen Gesetzgebung entsprechen. Dazu gehören unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung sowie die zugehörigen Technischen Regeln TRBS und TRGS. Auch in Deutschland sind internationale Standards wie beispielsweise die europäischen CLP- und REACH-Verordnungen sowie das Global Harmonisierte System (GHS) zu beachten. Darüber hinaus enthalten unsere E-Learning-Module viele Praxisbeispiele. Die Praxisbeispiele sind darauf ausgelegt, sichere Arbeitsweisen zu entwickeln und damit der „Vision Zero“, dem Ziel von null Unfällen, Schritt für Schritt näherzukommen.


Elektronische Medien sind als Hilfsmittel einsetzbar

Online-Unterweisungen erhöhen das Sicherheitsbewusstsein der Beschäftigten und sind somit ein wichtiger Baustein modernen Arbeitsschutzes, stellen jedoch kein vollständiger Ersatz für eine persönliche Sicherheitsunterweisung dar. Bei einigen Themen ist dies offensichtlich. So sollte es selbstverständlich sein, dass praktische Übungen mit PSA der Kategorie III, Löschübungen, Reanimationsübungen nicht durch Online-Unterweisungen nicht vollständig ersetzt werden können. Die Durchführung der Unterweisung am Arbeitsplatz ist nach wie vor verpflichtend und liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.